Der Schlüssel zur optimalen Therapie
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Ärztliche Verordnungen
Für physiotherapeutische Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Diese bekommst du in der Regel von deinem Hausarzt, Orthopäden, Zahnarzt oder einem anderen Facharzt.
Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten und Patientinnen
Gesetzlich versichert:
- Rezeptausstellung: Nach der Untersuchung stellt dir dein Arzt eine Heilmittelverordnung (z.B. Muster 13) aus.
- Gültigkeit: Das Rezept muss meist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, sonst verliert es seine Gültigkeit.
- Zuzahlung: Gesetzlich Versicherte zahlen einen Eigenanteil (i.d.R. 10 % des Behandlungswerts + 10 € pro Verordnung). Bitte bringe dazu beim esten Termin deine EC- oder Kreditkarte mit. Wir nehmen nämlich kein Bargeld.
- Behandlungseinheiten: Die Anzahl und Dauer der Behandlungen sind auf dem Rezept vermerkt; je nach Diagnose kann eine Folgeverordnung nötig werden. Da wir mit Doppelbehandlungen arbeiten, sollte das von deinem Arzt auf dem Rezept spezifiziert worden sein. Es werden in dem Fall zwei Einheiten pro Termin verwendet.
Privat versichert:
- Privatrezept oder ärztliche Empfehlung: Wenn du privat versichert bist, erhältst du ein Privatrezept; dessen Inhalt (Behandlungsanzahl und -dauer) ist meist individuell mit dem Arzt abgesprochen. Auch wenn du die Behandlung selbst bezahlen möchtest, benötigst du ein Privatrezept (ärztliche Empfehlung) von deinem behandelnden Arzt.
- Kostenübernahme: Die Abrechnung von Privatrezepten (egal ob du privat versichert oder selbstzahlend bist) erfolgt direkt mit dir. Du reichst unsere Rechnung ggf. anschließend bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt von deinem individuellen Tarif ab.
- Zeitliche Fristen: Bei Privatrezepten gibt es in der Regel keine Frist, in der die Behandlung starten muss. Dennoch empfehlen wir, zeitnah mit der Therapie zu starten, damit die Behandlung effektiv bleibt.
Wichtige Hinweise
- Doppelbehandlungen: Doppelbehandlungen sollten unbedingt auf dem Rezept vermerkt sein, damit die längeren Behandlungseinheiten korrekt abgerechnet werden können.
- Terminvereinbarung: Plane deine Physiotherapie-Termine möglichst frühzeitig, damit Sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist beginnen können.
- Ersttermin: Bringe dein Rezept bitte immer zum ersten Termin mit.
- Eigenbeteiligung: Für gesetzlich Versicherte ermitteln wir gerne vorab deinen voraussichtlichen Eigenanteil. Bitte bringe für die Zahlung bei uns deine EC- oder Kreditkarte mit. Wir arbeiten nämlich nicht mit Bargeld
- Privatabrechnung: Als privat Versicherter oder Versicherte solltest du frühzeitig bei deiner Versicherung erfragen, in welchem Umfang Physiotherapie-Leistungen übernommen werden.